Dieses Dokument ist eine generelle Software-Lizenzvereinbarung (GSLV) zwischen der TIME for kids Informationstechnologien GmbH und deren Lizenznehmern. Sie gilt für alle TIME for kids Softwareprodukte (Software).

Die Software kann in zentralen, kaskadierten Infrastrukturen mit unterschiedlichen Mandanten sowie in dezentral organisierten Infrastrukturen eingesetzt werden.

Diese Vereinbarung gilt für die Nutzung der Software in dezentralen Infrastrukturen, wobei jeder Endverbraucher ein eigener Nutzer ist, für den jeweils eine eigene GSLV gilt. Eventuell abweichende Regelungen, ein spezifisches TIME for kids Produkt betreffend, sind gesondert erwähnt.

Diese generelle Software-Lizenzvereinbarung gilt auch in Verbindung mit eventuell gesonderten Regelungen und Bedingungen, die beim Erwerb und Gebrauch von TIME for kids Produkten wirksam werden und hier nicht gesondert aufgeführt sind.

Bitte lesen Sie diese Softwarelizenzvertragsbedingungen („Vertragsbedingungen“) sorgfältig durch, bevor Sie die Software erwerben oder auf Ihrem Computer oder Server installieren oder durch uns installieren lassen und einsetzen. Durch Installation der Software erklären Sie Ihr ausdrückliches Einverständnis mit den nachstehenden Lizenzbestimmungen.

1. Vertragsgegenstand

Die TIME for kids Informationstechnologien GmbH („Lizenzgeber“) räumt dem Lizenznehmer das zeitlich beschränkte und nicht ausschließliche Recht ein, die erworbene Software zu den Vertragsbedingungen zu nutzen. Im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software und der Dokumentation bei der TIME for kids Informationstechnologien GmbH oder deren Lizenzgebern.

Lizenznehmer im Sinne dieser Lizenzvereinbarung ist eine Institution oder Einrichtung an einem Standort, insbesondere eine Schule, in dessen Computernetzwerk die Software genutzt wird. Hat ein Lizenznehmer mehrere Standorte, so ist für jeden Standort eine separate Lizenz erforderlich.

Dieser Softwarelizenzvertrag schließt neben der Nutzung der Software Leistungen im Bereich Softwarepflege (Upgrades und Updates) sowie Support, die unter Punkt 3 der Bedingungen geregelt sind, ein.

2. Nutzungsbestimmungen

Für die Überlassung von Nutzungsrechten gelten folgende Bestimmungen:

2.1 Der Lizenznehmer erhält mit der vollständigen und vorbehaltslosen Zahlung der zu diesem Lizenzvertrag gehörigen, separaten Rechnung ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der Software sowie an der zugehörigen Dokumentation für die vertraglich vereinbarten Zwecke. Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, dass die Anzahl der Endgeräte nicht die Anzahl der Endgeräte, die in der separaten Rechnung ausgewiesen sind, übersteigt. Wenn die Anzahl der Endgeräte sich verändert, sorgt der Lizenznehmer für eine Anpassung seiner Lizenz. Der Lizenzgeber hat das Recht ein Audit beim Lizenznehmer hinsichtlich der Anzahl der Endgeräte, die die Lizenz nutzen, durchzuführen, um die Einhaltung des Lizenzvertrages überprüfen zu können. Dieses gilt inbesondere bei der Feststellung an Anomalien.

2.2 Eine Unterlizensierung an weitere Institutionen ist untersagt. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Software als Ganzes oder in Teilen zu vermieten, eigene Lizenzen zu erteilen oder die Software als Application Service Provider (ASP) oder in einem Clearing-Center zu nutzen.

2.3 Die Nutzungsdauer ergibt sich aus der individuell vereinbarten Zeit. Sie beträgt mindestens 12 Monate. Eine Verlängerung der Nutzungsdauer kann automatisch um weitere 12 Monate erfolgen. Abweichend von der automatischen Verlängerung kann auch eine manuelle Verlängerung vereinbart werden. Beginn und Ende der Nutzungsdauer ergeben sich aus der jeweiligen Rechnungsstellung.

2.4 Der Lizenznehmer erhält zu Beginn der Nutzungsdauer einen Lizenzschlüssel. Dieser kann während der gesamten Vertragsdauer genutzt werden.

2.5 Für die Nutzung der Software ist eine dauerhafte Verbindung des Computers, auf dem die Software installiert ist, zum Internet erforderlich. Der Lizenznehmer hat für die ausreichende Dimensionierung der Internetverbindung im Hinblick auf die geplanten Nutzungsszenarien zu sorgen.

2.6 Eine Vervielfältigung des Benutzerhandbuchs und der sonstigen Dokumentation ist nicht zulässig.

2.7 Die Software muss in der von TIME for kids Informationstechnologien GmbH freigegebenen Betriebssystemumgebung und unter den empfohlenen Hardwarevoraussetzungen eingesetzt werden.

2.8 Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, eine Rückübersetzung (Disassemblierung, Dekompilierung) der Software vorzunehmen oder sonstige Arten der Rückerschließung („Reverse Engineering“) anzuwenden. Benötigt der Lizenznehmer Informationen, die zur Herstellung der Interoperabilität der Software mit unabhängig geschaffenen anderen Computerprogrammen unerlässlich sind, behält sich der Lizenzgeber das Recht vor, diesbezügliche Informationen zu verweigern, es sei denn, diese müssen aufgrund gesetzlicher Vorgaben mitgeteilt werden. Hiervon unberührt sind Änderungen oder Anpassungen, die schon gemäß der Produktinformationen oder mitgelieferter Informationen gestattet sind.

2.9 Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Elemente der grafischen Bedienoberfläche (GUI) der Software für eigene Zwecke zu verwenden oder in seinen eigenen Produkten zu verwerten.

2.10 Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, selbst oder durch Dritte Änderungen oder Eingriffe an der Software vorzunehmen, auch nicht, um mögliche Programmfehler zu beseitigen.

2.11 Besondere Nutzungsbestimmungen für TIME for kids Schulfilter Plus

2.11.1 Grundlagen der Lizensierung

Die jeweils gewählte Lizenz gilt für eine definierte Anzahl von Endgeräten. Als Endgerät wird jeder Computer, jedes Tablet, Smartphone, Peripheriegerät oder netzwerkfähige Gerät bezeichnet, das innerhalb eines Netzwerkes zum Austausch von Daten vorgesehen ist. Wird die vereinbarte Anzahl von Endgeräten überschritten, ist der Lizenznehmer verpflichtet, den Lizenzgeber zu informieren, damit die Lizenz angepasst werden kann.
Bei einem Standort, der eine zentrale Filterung aufbaut, wird für jede angeschlossene Institution eine Lizenz erforderlich, auch wenn technisch nur ein Lizenzschlüssel benötigt wird.
Während der vereinbarten Nutzungsdauer erfolgt zu Zwecken der Softwarepflege die Verteilung von Updates und Upgrades sowie die automatische Aktualisierung der Schulfilter Plus Datenbanken. Der Abschnitt 3.2 gilt entsprechend.

2.11.2 Dauerhafte Sicherstellung des Kinder- und Jugendschutzes im Internet

Der Lizenznehmer erhält rechtzeitig vor Ende der Nutzungsdauer der Lizenz eine E-Mail an eine von ihm angegebene E-Mail-Adresse mit dem Hinweis, dass die Lizenz zu einem bestimmten Zeitpunkt endet. Erfolgt keine Lizenzverlängerung wird mit Ende der Lizenzlaufzeit aus Sicherheitsgründen für alle Endgeräte der Internetzugang im Netzwerk gesperrt. Somit hat der Lizenznehmer diesen Zustand zu verantworten.

Durch Deaktivierung der Software kann der Lizenznehmer den ungeschützten Zugang zum Internet herstellen. Durch diese aktive Handlung sorgt er unter anderem dafür, dass der gesetzlich vorgeschriebene Kinder- und Jugendschutz technisch ausgeschaltet wird und es keinen Kinder- und Jugendschutz im Internet mehr gibt.

2.12 Besondere Nutzungsbestimmungen für TIME for kids Info

2.12.1 Die Nutzung der Software setzt eine Verbindung zwischen den Servern des Lizenznehmers sowie zu den Servern des Lizenzgebers über das Internet voraus. Alle Vorgänge werden von der Software automatisch auf den Servern unter Berücksichtigung des Datenschutzes protokolliert.

2.12.2 Die Verbindung zum Internet kann entweder über eine direkte Leitung (RJ 45) oder auch über ein WLAN hergestellt werden. Die Verfügbarkeit des Internets muss vor der Installation von dem Kunden geprüft werden. Die genauen Informationen für den Netzwerkzugang (IP-Adresse, Subnet Maske, Gateway, Proxy, DNS-Server) müssen spätestens zwei Tage vor der Einrichtung an TIME for kids übermittelt werden.

2.12.3 Die Softwarenutzung für den Client ist nur von dem Rechner möglich, an dem die Erstanmeldung zum Server erfolgt.

2.12.4 Die Nutzung der Software ist nur mit Benutzernamen und Passwort möglich.

3. Softwarepflege (Maintenance) im Rahmen der Lizenznutzung

3.1 Anspruch des Lizenznehmers

Der Anspruch des Lizenznehmers auf Softwarepflege der lizensierten Software durch den Lizenzgeber besteht nur bei Gültigkeit einer entsprechenden separaten Vereinbarung mit dem Lizenzgeber. Die Dienstleistung für die Installation der Upgrades/Updates ist nicht Inhalt des Lizenzvertrages

3.2 Softwarepflege – Prinzip der letzten Version

Die Pflege der Software erfolgt ausschließlich auf Basis der letzten Version. Die letzte aktuelle Version ist auf der Homepage von TIME for kids veröffentlicht und für den Kunden einsehbar. Nimmt ein Kunde das Angebot nicht an, ist er folglich nicht mehr im Besitz der letzten Version und verwirkt somit sein Recht, kostenlos Upgrades und Updates (s. 3.3) in Anspruch nehmen zu können.

3.3 Softwarepflege – Upgrades und Updates

In den Updates und Upgrades werden dem Kunden Verbesserungen der Funktionen und/oder der Qualität, Sicherheitsupdates sowie auch der Bedienerfreundlichkeit in unregelmäßigen Abständen zur Verfügung gestellt.

Der Lizenzgeber übernimmt die Behebung von möglichen Software-Fehlern in Form von Software-Updates (Patches). Software-Updates können auch erweiterte oder zusätzliche Funktionen enthalten.

Wesentliche Funktionserweiterungen der Software werden durch Software-Upgrades zur Verfügung gestellt, die durch einen Versionswechsel dokumentiert werden. In dem Upgrade können auch zusätzliche Updates enthalten sein.

4. Service und Support im Rahmen der Lizenznutzung

4.1 Anspruch des Lizenznehmers

Der Anspruch des Lizenznehmers auf Service und Support durch den Lizenzgeber besteht nur bei Gültigkeit einer entsprechenden separaten Vereinbarung mit dem Lizenzgeber.

4.2 Support bei Ersteinrichtung

Durch den Kauf einer Neulizenz der Software erhält der Lizenznehmer Unterstützung bei der Ersteinrichtung der Software. Die Art der Unterstützung ist produktabhängig und aus der jeweiligen Produktbeschreibung ersichtlich.

Die Konfiguration zur Nutzung der Software ist nicht Bestandteil des Lizenzvertrages. TIME for kids steht aber unter Nutzung von Fernwartungstools wie Teamviewer unterstützend zur Verfügung.

4.3 Technische Einrichtungen des Lizenznehmers und deren Diagnosen

Voraussetzungen für die Supportleistungen von TIME for kids ist, das die vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellten technischen Einrichtungen und Systeme zum Betrieb der Software den vom Lizenzgeber für die Nutzung der Software beschriebenen Systemvoraussetzungen entsprechen. Die sonstigen in Verbindung mit dem Vertragsgegenstand genutzten Systeme müssen für die vorgesehenen Anwendungen ausreichend dimensioniert sein.

Eine eventuell notwendige Diagnose sonstiger in Verbindung mit dem Vertragsgegenstand genutzter vom Lizenznehmer bereitgestellter Hardware (z. B. Server, Router, Internet) und Software liegt im Ermessen des Lizenzgebers und kann von diesem zu Lasten des Lizenznehmers gefordert werden, wenn dies zum Nachweis objektiver Sachverhalte wie z. B. „gefühlter Leistungseinbußen“, erforderlich ist.

4.4 Kommunikationswege für Supportleistungen

Im Service und Support bietet TIME for kids seinen Kunden ein Dialog Center. Es ist über die Website und die Produktoberflächen erreichbar. Hier finden alle Supportberechtigten Zugang zur Meldung Ihrer Störungen. Es können aber auch Dienstleistungen angefordert werden. Jede Kundenaktivität wird in einem Ticket dokumentiert. Alle Akteure der Schule in Ihrer Rolle als Schulleitung, medienverantwortliche Lehrkraft oder interne bzw. externe IT-Administration können sich am Ticketsystem registrieren. Die Schule entscheidet, wer alle Tickets sehen darf oder nur seine eigenen Tickets. Durch diese Transparenz ist ein effektives und harmonisches Miteinander möglich. Dieser Service und Support gilt nicht nur für Schulen, sondern auch für Schulträger, IT-Dienstleister der Schulen und Schulträger sowie alle anderen supportberechtigten Kunden von TIME for kids.

Neben dem Dialog Center mit seinen digitalen Kanälen stehen wir Ihnen auch weiterhin telefonisch zur Verfügung. Sie erreichen uns unter 030 29369890.

Im Nachfolgenden nennen wir Ihnen beispielhafte Aktivitäten, die Sie mit einem Klick auslösen können:

Eine technische Störung melden

Gesprächstermin auswählen

Kostenfreies Webinar auswählen

Registrierung beim TIME for kids Dialog Center

Durch die vorgenannten Werkzeuge kann TIME for kids Ihre Wünsche automatisiert bearbeiten und umgehend für Sie tätig werden.

4.5 Software Release-Stand

Der Lizenzgeber liefert Unterstützung bei der Fehlersuche, Fehleridentifikation und Fehlerbehebung am Vertragsgegenstand, sofern die Software dem aktuellen Release-Stand entspricht (s. 3.1).

4.6 Onlineschulungen

Auf Anforderung des Kunden und nach vorheriger Terminvereinbarung bietet TIME for kids Onlineschulungen für Systemadministration oder Anwenderlehrkräfte an.

Weitere Informationen finden Sie unter Punkt 4.4 Kommunikationswege für Ihre Supportleistung.

Neben kostenfreien Online-Schulungen können Sie auch kostenpflichtige Online-Schulungen und Präsensschulungen im Dialog Center anfordern.

4.7 Vor-Ort-Präsenz

Erfordert eine Serviceleistung eine Vor-Ort Präsenz oder wünscht der Kunde dies ausdrücklich, so hat der Kunde die Kosten der Serviceleistung sowie den zusätzlichen Aufwand (Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Arbeitszeit der An- und Abreise) zu tragen. Das gilt auch für Schulungen für Systemadministratoren oder Anwenderlehrkräfte.

4.8 Ablehnung von Supportleistungen

Voraussetzung für Serviceleistungen kann der Zugang über die von TIME for kids empfohlenen Werkzeuge für eine Fernwartung sein. Ist dies nicht möglich oder nicht vom Lizenznehmer gewünscht, ist TIME for kids berechtigt, eine Leistung im Einzelfall abzulehnen.

4.9 Mitwirkung des Lizenznehmers

Der Lizenznehmer hat TIME for kids bei den Supportleistungen mit einem vertretbaren Aufwand zu unterstützen. Auf Verlangen von TIME for kids muss der Lizenznehmer, die für die Durchführung der Serviceleistung notwendigen Informationen zur Verfügung stellen, wie genaue Fehlerbeschreibungen, Log-Dateien oder Testdaten. Sind Serviceleistungen nur durch einen Vor-Ort-Einsatz zu erbringen, hat der Lizenznehmer dem Lizenzgeber die hierfür anfallenden Kosten zu ersetzen.

Der Lizenznehmer akzeptiert, dass während der Zeit der Supportleistung der Vertragsgegenstand eventuell nur eingeschränkt oder überhaupt nicht für den üblichen Einsatz verfügbar ist.

Bei Fehlern, die durch Nichteinhaltung der Systemanforderungen, unsachgemäße oder eigenmächtige Eingriffe in die Software, fehlerhafte Bedienung oder durch Eingriffe und Einstellungen durch nicht geschultes Personal des Lizenznehmers nachweislich entstanden sind, kann der Lizenzgeber den Ersatz des Aufwands zur Fehlerbeseitigung verlangen.

Bei Problemen, die nur im Zusammenhang mit einer bestimmten Systemumgebung (Hard- und Software) auftreten und nicht generell nachvollziehbar sind, kann TIME for kids vom Kunden verlangen, eine entsprechende Systemumgebung für Zwecke der Fehlerbehebung auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen.

5. Weitergabe oder Veräußerung der Software

Der Lizenznehmer kann die vollständige Software einschließlich der zugehörigen Dokumentation an Dritte im Wege der Vertragsübernahme übertragen, wenn der Dritte in das bestehende Vertragsverhältnis eintritt. Vor Übergabe des Vertrages ist vom Lizenzgeber die Zustimmung einzuholen. Der Lizenzgeber wird seine Zustimmung zur Vertragsübernahme nur in solchen Fällen vorenthalten, wenn diese eine unzumutbare Härte für diesen darstellen.

Erst nach Registrierung des Dritten durch den Lizenzgeber wird die Vertragsübernahme wirksam und die Software darf für die verbleibende Nutzungsdauer genutzt werden.

Von der Weitergabe ausgeschlossen ist Software, die zu Testzwecken eingesetzt wird.

Eine sonstige Weitergabe der Software an Dritte ohne vorherige Zustimmung durch den Lizenzgeber, z. B. durch Untermiete oder Leihe, ist unzulässig.

6. Gewährleistung

6.1 Dauer der Gewährleistung

Der Lizenzgeber leistet Gewähr für die Aufrechterhaltung der Beschaffenheit der Software entsprechend der Leistungs- und Produktbeschreibung für einen Zeitraum von längstens 6 Monaten nach Erstinstallation der Software oder nach Ergänzung durch ein Upgrade oder Update. Der Lizenzgeber wird auftretende Sach- und Rechtsmängel an der Software in angemessener Zeit beseitigen. Er erklärt, dass einer vertragsgemäßen Nutzung der Software keine Rechte Dritter entgegenstehen.

6.2 Voraussetzungen für die Gewährleistung

Voraussetzungen für die Gewährleistung ist, dass die vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellten technischen Einrichtungen und Systeme den vom Lizenzgeber für die Nutzung der Software beschriebenen Systemvoraussetzungen entsprechen und die dimensionierten Leistungen der sonstigen in Verbindung mit dem Vertragsgegenstand genutzten Systeme die vorgesehenen Anwendungen ermöglichen.

6.3 Behebung von Mängeln

Die Behebung von Mängeln erfolgt im Rahmen der Softwarepflege (s. 3. “Softwarepflege“). Der Lizenzgeber kann Mängel nur beheben, soweit ihm diese durch Anzeige des Lizenznehmers mitgeteilt werden und somit nachweislich bekannt sind.

Fehler an der Software, die auf eine fehlerhafte Installation oder fehlerhafte Konfiguration des Lizenznehmers zurückzuführen sind, sind ebenso wenig Gegenstand der Gewährleistung wie Fehler am Betriebssystem des Lizenznehmers oder an Drittprodukten.

6.4 Datensicherung durch den Lizenznehmer

Der Lizenznehmer ist für die regelmäßige Sicherung und Wartung seiner individuellen Daten verantwortlich. Der Lizenznehmer hat dem Lizenzgeber die gesicherten Daten zur Verfügung zu stellen, wenn dies zur Behebung eines Mangels erforderlich ist und hat darüber hinaus den Lizenzgeber bei der Behebung eines Mangels in zumutbarer Weise zu unterstützen.

7. Haftung der TIME for kids Informationstechnologien GmbH

Der Lizenzgeber haftet nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Voraussetzung ist, dass Lizenznehmer und Lizenzgeber allen Plichten nachgekommen sind, die sich aus dieser Lizenzvereinbarung ergeben. Bei Pflichtverletzung oder vertragswidriger Nutzung ist eine Haftung seitens des Lizenzgebers ausgeschlossen.

TIME for kids haftet nur für Mängel das Produkt selbst betreffend. Eine weitergehende Haftung des Lizenzgebers besteht nicht. Keinesfalls haftet TIME for kids für entstandene Schäden, die durch den Gebrauch eines fehlerhaften Produktes entstanden sind (Folgeschäden).

Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Lizenzgebers.

Der Lizenzgeber haftet bei einfach verursachtem Datenverlust nur für Schäden, die auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger, der Bedeutung der Daten angemessener Datensicherung durch den Lizenznehmer angefallen wären.

8. Kündigung

8.1 Kündigungsrecht

Eine Kündigung der Lizenzvereinbarung ist entsprechend der vertraglichen Vereinbarung zwischen Lizenznehmern und Lizenzgeber möglich.

8.2 Kündigungsfrist

Die Lizenz kann vom Lizenznehmer unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen zum jeweiligen Ende der vertraglichen Laufzeit gekündigt werden.

8.3 Missachtung des Urheberrechts

Der Lizenzgeber ist berechtigt, diesen Lizenzvertrag bei schwerwiegender Missachtung seiner Urheberrechte an der Software durch den Lizenznehmer aus wichtigem Grund zu kündigen. Mit Zugang der Kündigung erlöschen sämtliche Nutzungsrechte des Lizenznehmers. Sonstige Rechte zur außerordentlichen Kündigung des Lizenzgebers bleiben hiervon unberührt.

8.4 Kündigung bei Nichtgewährung des Gebrauchs

Eine Kündigung des Lizenznehmers gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Lizenzgeber ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen ist erst auszugehen, wenn eine Mängelbeseitigung unmöglich ist, wenn sie vom Lizenzgeber verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Lizenzgeber oder Lizenznehmer gegeben ist.

8.5 Form der Kündigung

Die Kündigung bedarf der Schriftform. Bitte nutzen Sie hierfür unser Dialog Center. Im Bereich Kunden gibt es Formulare, mit denen Sie Ihre Kündigung schriftlich aussprechen können. In unserem Ticketsystem können Sie Ihre Kündigung einsehen und die weitere Bearbeitung verfolgen.

Bitte nutzen Sie diese digitalen Geschäftsprozesse. Sollten Sie über keine Möglichkeiten verfügen digitale Geschäftsprozesse zu bearbeiten, neben wir auch eine schriftliche Kündigung per Einschreiben oder per Brief entgegen.

Eine berechtigte Kündigung wird von TIME for kids umgehend bearbeitet und schriftlich bestätigt.

Produkte und Dienstleistungen kündigen

9. Nutzung von Kundendaten / Geheimhaltung

TIME for kids Informationstechnologien wird die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung mitgeteilten Kundendaten nach Maßgabe der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften behandeln. Lizenzgeber und Lizenznehmer verpflichten sich, alle gegenseitigen Informationen und Daten, die sie direkt oder indirekt im Rahmen der Erfüllung des Vertrags erlangen, vertraulich zu behandeln. Die Parteien sichern sich insbesondere zu, diese Informationen und Daten weder an Dritte weiterzugeben noch in anderer Form Dritten zugänglich zu machen und alle angemessenen Vorkehrungen zu treffen, um einen Zugriff Dritter auf diese Informationen und Daten zu vermeiden.

Informationen und Daten in diesem Sinne sind insbesondere fachliches Know-how sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Daten aus informationstechnischen Systemen und andere nicht öffentliche Informationen, die eine Partei im Rahmen der Zusammenarbeit erlangt. Die Geheimhaltungspflichten nach diesem Vertrag bestehen nicht, wenn und soweit die betreffenden Informationen nachweislich: allgemein bekannt sind, ohne Verschulden einer Partei allgemein bekannt werden, oder rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden oder werden, oder bei den Parteien bereits vorhanden sind.

10. Schlussbestimmungen

Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.

Im Falle von Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist Gerichtsstand der Sitz der TIME for kids Informationstechnologien GmbH. Der Lizenzgeber ist aber auch berechtigt, den Lizenznehmer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand der Lizenzvereinbarung: Januar 2023